Glossar

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Zeitleiste – Geschichte der Entschädigung

2. August 1945

 

Potsdamer Abkommen garantiert Kriegsopfern Reparationen als Ausgleich von Verlusten und Leiden.

 

10. September 1952

Luxemburger Abkommen: Die BRD zahlt 3 Mio. DM in Warenlieferungen an Israel, 450 Mio. DM an die Claims Conference zur Auszahlung an Opfer des NS.

 

1951–1953

Norbert Wollheim klagt gegen die IG Farben i. L., seiner Zivilklage auf 10.000 DM wird stattgegeben.

 

Juli 1953

Erstes bundesdeutsches Entschädigungsgesetz, erneuert 1956 zum „Bundesentschädigungsgesetz“.

 

1959–1964

Globalabkommen für die Gruppe der „Westverfolgten“. Für Bewohner/innen westlich des „Eisernen Vorhangs“ werden von der BRD insgesamt 876 Mio. DM bereit gestellt.

 

1959–1966

Nach Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter/innen zahlen der Krupp-Konzern, AEG, Telefunken, Siemens und Rheinmetall Entschädigungen.

 

1963–1970

Ergebnislose Verhandlungen zwischen der Claims Conference und dem Flick-Konzern über Entschädigungen an ehemalige Zwangsarbeiter/innen der Flick-Tochter Dynamit Nobel.

 

1984

Antrag der Grünen im Bundestag auf einen von der Industrie zu finanzierenden Entschädigungsfonds unter Einbeziehung der „vergessenen Opfergruppen“ wie Sinti und Roma, sog. Asoziale, Homosexuelle, Zwangssterilisierte, usw.

 

1985–1986

Anlässlich des geplanten Verkaufs der Anteile an Dynamit Nobel durch den Flick-Konzern an die Deutsche Bank erneuert die Claims Conference ihre Forderung nach Entschädigung, die zu einer Zahlung von 5 Mio. DM an die ehemaligen Zwangsarbeiter/innen führt.

 

16. Januar 1986

Forderung des Europäischen Parlaments nach einem „Fonds für Entschädigungszahlungen an die Opfer der Zwangsarbeit“.

 

6. April 1987

Ein erneuter Antrag auf einen Entschädigungsfonds wird vom Bundestag abgelehnt.

 

24. Juni 1987

Erste öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages über „Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht“. Schaffung von sog. Härtefonds für vernachlässigte Opfergruppen.

 

1989

Die Grünen legen einen Gesetzentwurf zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter über eine Bundesstiftung vor; die SPD-Fraktion bringt einen gleichlautenden Antrag im Bundestag ein.

 

12. September 1990

Unterzeichnung des 2+4-Vertrags, der zum Beitritt der DDR zum Staatsgebiet der BRD führt.

 

1991–1998

Ein Globalabkommen mit diversen osteuropäischen Ländern regelt sehr geringe monatliche Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter/innen.

 

ab 1995

Sammelklagen ehemaliger Zwangsarbeiter/innen in den USA gegen deutsche Unternehmen.

 

Bis 1998

3,1 Mio. DM werden nach Vereinbarungen zwischen der BRD und den USA an Mittlerorganisationen der Kläger gezahlt.

 

1998

Erste Protest- und Boykottaufrufe in amerikanischen Medien, da sich die neue rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder und die deutsche Industrie mit den USA nicht auf einen Entschädigungsfonds einigen. Ein Angebot von 6 Mrd. DM wird von den Opfervertretern als ungenügend abgelehnt.

 

Dezember 1999

Einigung über einen Fonds in Höhe von 10 Mrd. DM, die zu gleichen Teilen von Bund und Industrie aufgebracht werden sollen; dafür soll eine Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) gegründet werden.

 

17. Juli 2000

Berliner Abkommen: USA verzichten auf deutsche Reparationen für Schäden des Zweiten Weltkriegs.

 

2. August 2000

Das Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) tritt in Kraft.

 

1. Juni 2001

Erste Entschädigungsgelder fließen an die ehemaligen Zwangsarbeiter/innen.

 

2006

Die Bundesstiftung EVZ stellt ihre Tätigkeit ein: Sie stellt fest, ihren Auftrag laut Stiftungsgesetz erfüllt zu haben.

 

(Zusammenstellung nach Peer Heinelt: Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter, durch Christian Höhn/Tobias Zorn)