NS-Prozesse, in denen das KZ Buna/Monowitz eine Rolle spielte

© National Archives, Washington, DC
Die I.G. Farbenindustrie und insbesondere ihr KZ Buna/Monowitz waren Gegenstand in mehreren Prozessen gegen NS-Verbrecher. In unmittelbarer Folge zum Hauptkriegsverbrecherprozess mussten sich führende Manager der I.G. Farben 1947/1948 vor dem Nürnberger US-Militärtribunal im Fall „gegen Carl Krauch u.a.“ verantworten. Nach Gründung der Bunderepublik Deutschland verklagte 1951 der Buna/Monowitz-Überlebende Norbert Wollheim die I.G. Farben in einem Zivilprozess nach deutschem Recht auf Erstattung vorenthaltenen Arbeitslohns und Schmerzensgeld. 1952/1953 spielte das KZ Buna/Monowitz in Verbindung mit einigen Anklagepunkten eine Rolle im Prozess gegen den SS-Mann Bernhard Rakers, ebenso in den Frankfurter Auschwitz-Prozessen seit 1963. In der DDR stand der SS-Arzt Horst Fischer quasi stellvertretend für die I.G. Farbenindustrie vor Gericht. Verantwortliche für die Produktion und den Vertrieb des Giftgases Zyklon B waren Gegenstand anderer Prozesse.