Wollheim-Prozess (1951–1957)
Norbert Wollheim verklagte als Überlebender des KZ Buna/Monowitz die I.G. Farben i.L. auf Schmerzensgeld und Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn. Sein Anwalt Henry Ormond reichte am 3. November 1951 Klage beim Landgericht (LG) Frankfurt am Main ein. Nach knapp zweijähriger Verhandlung gab das Gericht Wollheim am 10. Juni 1953 Recht und verurteilte die I.G. Farben zur Zahlung von 10.000 DM. Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (2. Instanz) endete wiederum zwei Jahre später mit einem Vergleich zwischen der I.G. Farben einerseits und Wollheim sowie der Claims Conference andererseits, infolgedessen insgesamt 30 Millionen DM an ehemalige Zwangsarbeiter der I.G. Farben im KZ Buna/Monowitz bzw. den Nebenlagern Fürstengrube und Janinagrube gezahlt wurden.
Das Verfahren „Wollheim gegen I.G. Farben“
Die Klage im Prozess „Wollheim gegen I.G. Farben“
Plädoyers der Anwälte beider Seiten in 1. Instanz (LG Frankfurt am Main)
Das Urteil des LG Frankfurt am Main
Plädoyers der Anwälte beider Seiten in 2. Instanz (OLG Frankfurt am Main)
Vergleichsverhandlungen zwischen der I.G. Farben i.L. und der Claims Conference
Nach dem Wollheim-Abkommen: Zahlungen an die Überlebenden
Wer erhielt Entschädigung von der I.G. Farben i.L.?