Plädoyers der Anwälte beider Seiten in 1. Instanz (LG Frankfurt am Main)
„Die Parteien verhandelten streitig zur Sache.“[1]
Am 11. Mai 1953 hielten der Anwalt des Klägers, Henry Ormond, sowie die I.G. Farben-Anwälte Alfred Seidl, Hellmuth Dix und Jakob Wilhelm Flesch für die Verteidigung ihre abschließenden Plädoyers in „der Sache Wollheim gegen I.G. Farben“. Während Henry Ormonds Plädoyer in schriftlicher Form vorliegt, ist das der drei I.G.-Anwälte nicht zugänglich. Zur Nachvollziehbarkeit ihrer Argumentation muss daher auf zeitgenössische Berichte, wie sie Joachim Rumpf in seiner Dissertation über den Wollheim-Prozess auswertet,[2] zurückgegriffen werden. Ormond benötigte für seinen Vortrag dreieinhalb Stunden, das Plädoyer der Gegenseite dauerte zweieinhalb Stunden.
(SP)