Glossar

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Plädoyers der Anwälte beider Seiten in 2. Instanz (OLG Frankfurt am Main)

„Meine Herren Richter, der Kläger kämpft gegen einen fast allmächtigen Industriekonzern […] Der Kläger hat nichts als seine gute und gerechte Sache und das Vertrauen in die Rechtsprechung der deutschen Gerichte.“[1]

 

Während die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) und I.G. Farben i.L. bereits Kontakt aufgenommen hatten und erste Verhandlungen über einen Vergleich begonnen hatten, lief das Verfahren in der zweiten Instanz geregelt weiter. Am 1. März 1955 hielten die Anwälte beider Seiten ihre abschließenden Plädoyers. Wie für die erstinstanzlichen Plädoyers gilt auch hier: die Schriftsätze der Wollheim-Vertreter Henry Ormond und Otto Küster sind erhalten – nur das des dritten Wollheim-Vertreters, Alfred Werner, liegt nicht schriftlich vor. Die Plädoyers der Verteidigung müssen aus der zeitgenössischen Presseberichterstattung rekonstruiert werden, wie dies Joachim Rumpf[2] unternommen hat. Im Anschluss an die mehr als dreistündigen Plädoyers der I.G.-Anwälte sprachen die Anwälte Wollheims, Ormond, Werner und Küster.

 

Am 15. März fällte das OLG Frankfurt einen Aufklärungs- und Beweisbeschluss, in dessen Folge der Vorsitzende Richter Müller nachdrücklich auf einen Vergleich zwischen Wollheim und der I.G. Farben drängte.

(SP)



Quellen

Sitzungsprotokoll 3. Zivilkammer des Landgerichts, 11.5.1953. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. III, Bl. 422.

Otto Küster, Plädoyer, 1.3.1955. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Anlage-Bd. II, 26 Seiten.

Henry Ormond, Plädoyer in 2. Instanz, 1.3.1955. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Anlage-Bd. II, 8 Seiten.

 

Literatur

Rumpf, Joachim R.: Der Fall Wollheim gegen die I.G. Farbenindustrie AG in Liquidation. Dissertation, Leibniz Universität Hannover 2007.

[1] Henry Ormond, Plädoyer in 2. Instanz, 1.3.1955. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Anlage-Bd. II, 8 Seiten, S. 4.

[2] Vgl. Joachim R. Rumpf: Der Fall Wollheim gegen die I.G. Farbenindustrie AG in Liquidation. Dissertation, Leibniz Universität Hannover 2007, S. 322–323.