Glossar

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Plädoyers der I.G.-Anwälte in 2. Instanz

Für die I.G. Farben sprachen nacheinander Alfred Seidl, Otto Wedesweiler, Dr. Samson und Otto Kranzbühler. Seidl referierte die Geschichte des Buna-Werkes in Auschwitz und betonte, dass die I.G. Farben nicht für die Unterbringung und Behandlung der Häftlinge zuständig gewesen sei; stattdessen habe sie versucht, das Los der Häftlinge zu lindern, etwa durch die Ausgabe der „Buna-Suppe“. Anschließend warf Otto Wedesweiler die Frage auf, ob nicht entsprechend der Staat als Verursacher der Leiden für eine Entschädigung der ehemaligen Häftlinge zuständig sei. Dr. Samson stellte weiter fest, dass die I.G. Farben keine Gesundheitsschädigung Wollheims zu verantworten habe, er also keine Ansprüche gegen die I.G. Farben i.L. geltend machen könne. Otto Kranzbühler wiederholte in seinem Plädoyer abschließend das im Verfahren mehrfach geäußerte Argument, die I.G. Farben sei zur Beschäftigung von Häftlingen gezwungen worden, da eine Ablehnung dieser Arbeitskräfte für das Bauprojekt strafrechtlich verfolgt worden wäre.

(SP)



Literatur

Rumpf, Joachim R.: Der Fall Wollheim gegen die I.G. Farbenindustrie AG in Liquidation. Dissertation, Leibniz Universität Hannover 2007.