Plädoyer Alfred Werners in 2. Instanz
Rechtsanwalt Alfred Werner war 1933 aus München über Paris und London nach Haifa emigriert und 1953 nach Deutschland zurückgekehrt.[1] Sein Plädoyer ist nicht schriftlich verfügbar. Joachim Rumpf rekonstruiert seinen Vortrag anhand von Zeitungsberichten: Werner verglich die I.G. mit Unternehmen, die sich gegen den Einsatz von KZ-Häftlingen erfolgreich zur Wehr gesetzt hätten, und schloss daraus, die I.G. Farben habe auf eigenes Betreiben hin aktiv an der Vernichtung der jüdischen Häftlinge mitgewirkt: „Damit habe die I.G. nicht nur den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung, sondern auch der Verletzung der Gesundheit verwirklicht.“[2]
(SP)