Glossar

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Plädoyer Alfred Werners in 2. Instanz

Rechtsanwalt Alfred Werner war 1933 aus München über Paris und London nach Haifa emigriert und 1953 nach Deutschland zurückgekehrt.[1] Sein Plädoyer ist nicht schriftlich verfügbar. Joachim Rumpf rekonstruiert seinen Vortrag anhand von Zeitungsberichten: Werner verglich die I.G. mit Unternehmen, die sich gegen den Einsatz von KZ-Häftlingen erfolgreich zur Wehr gesetzt hätten, und schloss daraus, die I.G. Farben habe auf eigenes Betreiben hin aktiv an der Vernichtung der jüdischen Häftlinge mitgewirkt: „Damit habe die I.G. nicht nur den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung, sondern auch der Verletzung der Gesundheit verwirklicht.“[2]

(SP)



Literatur

Rumpf, Joachim R.: Der Fall Wollheim gegen die I.G. Farbenindustrie AG in Liquidation. Dissertation, Leibniz Universität Hannover 2007.

[1] Joachim R. Rumpf: Der Fall Wollheim gegen die I.G. Farbenindustrie AG in Liquidation. Dissertation, Leibniz Universität Hannover 2007, S. 225.

[2] Alles nach Rumpf: Der Fall Wollheim, S. 324.