Plädoyer Henry Ormonds in 2. Instanz
(Henry Ormond, Plädoyer in 2. Instanz, 1.3.1955. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Anlage-Bd. II, 8 Seiten, S. 2. (Hervorhebungen im Original))
Wie bereits in seinem erstinstanzlichen Plädoyer wandte sich Henry Ormond im Wesentlichen gegen zwei Behauptungen: zum einen, dass die Klage Wollheims auf dem Urteil im Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben fuße – ganz im Gegenteil berief sich Ormond stets auf eine Schadensersatzklage gemäß BGB, also deutschen Rechts. Und zum anderen auf die Behauptung der I.G. Farben, die Arbeitskräfte aus dem KZ Buna/Monowitz seien der Firma aufgezwungen worden – hier benannte Ormond zahlreiche zeitgenössische Aussagen von I.G.-Managern, die das Gegenteil bewiesen.
Daneben suchte Ormond durch die Schilderung der furchtbaren Lebens- und Arbeitsbedingungen der Buna/Monowitz-Häftlinge, noch einmal die unmittelbare Verantwortlichkeit der I.G. Farben und ihrer Angestellten für das Los der Häftlinge zu betonen.
Ormond appellierte abschließend an das Gericht: „Meine Herren Richter, ich erwarte ein Urteil von Ihnen, das die Dinge sieht, wie sie wirklich gewesen sind und nicht, wie man sie nachträglich heute konstruieren möchte […] Geben Sie dem Kläger und all denen, die in Angst und Furcht und Pein unter qualvollen Bedingungen von der Beklagten gehalten wurden, durch Ihr Urteil den Glauben an das Recht und die Gerechtigkeit wieder.“[1]
(SP)