Prozess gegen Horst Fischer (1966)
In der DDR war die Verfolgung von Kriegsverbrechen in den 1950er Jahren nahezu zum Erliegen gekommen. Im Sommer 1965 wurde, während in Frankfurt am Main der 1. Auschwitz-Prozess stattfand, Horst Fischer verhaftet, ein ehemals ranghoher KZ-Arzt. Nach einem Prozess unter starker politischer Einflussnahme vor dem Obersten Gericht der DDR wurde Fischer mit Urteil vom 25. März 1966 für schuldig befunden, für die Ermordung mehrerer tausend Menschen mitverantwortlich zu sein. Fischer hatte im Verfahren eingestanden, was eine Vielzahl von Auschwitz-Überlebenden bezeugten: Beteiligung an Selektionen auf der Rampe in Birkenau und in den Lagern Auschwitz I und Buna/Monowitz sowie im Krankenbau des I.G. Farben eigenen Lagers. Fischer wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.