Frankfurter Auschwitz-Prozesse (1963–1967)
Mit der Eröffnung des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses 1963 kamen auch die im KZ Buna/Monowitz begangenen Verbrechen öffentlich zur Sprache: Die mitangeklagten „Krankenpfleger“, die SS-Sanitätsdienstgrade Gerhard Neubert und Emil Hantl, waren im Häftlingskrankenbau (HKB) von Buna/Monowitz tätig gewesen. Daher sagten auch mehrere ehemalige Häftlinge des KZ Buna/Monowitz vor Gericht aus. Gegen Neubert wurde im 2. Frankfurter Auschwitz-Prozess (aus dem ersten Verfahren war er wegen Krankheit ausgeschieden) erneut verhandelt. Das Schwurgericht verurteilte ihn 1966 zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus. Im 3. Frankfurter Auschwitz-Prozess wurde gegen ehemalige Funktionshäftlinge ermittelt; Josef Windeck und Bernhard Bonitz erhielten lebenslange Zuchthausstrafen.