August von Knieriem (1887–1978)

© National Archives, Washington, DC
Wir können nicht zu der Feststellung kommen, daß sie für die gelegentlichen Fälle von Mißhandlung der in den verschiedenen Werken der I.G. beschäftigten Arbeiter strafrechtlich verantwortlich sind; ebensowenig halten wir diese Angeklagten für die Vorfälle auf dem Baugelände in Auschwitz verantwortlich.“
(Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 139–140.)
„Dr. von Knieriem war nicht der Leiter der Rechtsabteilung (legal department) der I.G., denn so etwas gab es nicht. Er hatte auch nicht die Aufgabe, sich um alle rechtlichen Vorgänge zu kümmern. Die juristische Tätigkeit in einem solchen Unternehmen ist eine Hilfsfunktion für die Tätigkeit der Techniker und Kaufleute und war ebenso wie letztere stark dezentralisiert.“[1]
August von Knieriem kam am 11. Juni 1887 in Riga zur Welt. Sein Vater war Oberlandesgerichtsrat Dr. jur. Johann August von Knieriem, seine Mutter Maria (geb. Schwartz). Nach dem Schulbesuch in Hamburg und Lübeck nahm August von Knieriem ein Jurastudium in Tübingen und Berlin auf, das er 1908 mit dem Referendarexamen und der Promotion zum Dr. jur. abschloss. 1913 arbeitete er als Assessor in Hamburg und bei Lloyds in London, ein Jahr später wurde er Teilhaber einer Hamburger Anwaltskanzlei, bis er 1914 am Ersten Weltkrieg als Soldat teilnahm und verwundet wurde. 1915 wurde er Wirtschaftsreferent in der Rohstoffabteilung des Kriegsministeriums.
1919 war August von Knieriem freier Mitarbeiter der BASF im Stickstoffsyndikat, drei Jahre später trat er in die Rechtsabteilung der BASF ein. Bei der BASF stieg er rasch auf, 1923 wurde er stellvertretendes Vorstandsmitglied und Leiter der Rechtsabteilung. Wegen seiner Spezialisierung im Bereich des Patent- und Kartellrechts wirkte er in den Jahren 1924 und 1925 an den I.G. Farben-Fusionsverträgen mit. Mit Gründung der I.G. Farben erhielt von Knieriem zunächst die stellvertretende Vorstandsmitgliedschaft, 1932 schließlich wurde er zum ordentlichen Vorstandsmitglied ernannt und blieb dies bis 1945. Als sich die Kriegslage zu Ungunsten Deutschlands wendete, arbeite der „Chef-Jurist der I.G.“ im Sommer 1944 vorbeugend erste Entflechtungsvorschläge für das Unternehmen aus, da es wahrscheinlich sei „dass wir zur Aufteilung unseres Unternehmens gezwungen würden“[2].
1937 übernahm er den Vorsitz des Rechtsausschusses der I.G. Farben, 1938 wurde er Mitglied des Zentralausschusses des Vorstands. Im Vorstand war von Knieriem für die juristischen Vertragsfragen in den Verhandlungen mit der Wehrmacht über den Aufbau geheimer Chemiewaffen-Fabriken zuständig. Von Knieriem heiratete Gertrud Bueb, das Paar hatte drei Söhne. 1942 trat er der NSDAP bei. 1945 wurde August von Knieriem durch die US-Militärverwaltung verhaftet und 1947 im Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben der Plünderung und Versklavung angeklagt. Er wurde frei gesprochen, da die R
ichter ihm keine strafrechtliche Verantwortlichkeit an diesen Tatbeständen nachweisen konnten,
(SP)