Die Anklage im Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben
(Zit. n. Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 19–20.)
(Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 107.)
„[d]ie Angeklagten Schneider, Bütefisch und von der Heyde nach dem 1. September 1939 Mitglieder der Schutzstaffeln der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei (allgemein bekannt als ‚SS‘) gewesen sind, einer Organisation, die das Internationale Militärgericht und Artikel 2 Paragraph 1 (d) des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 für verbrecherisch erklärt haben.“
(Zit. n. Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 141.)
(Zit. n. Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 20.)
Im Anschluss an den sog. Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess fand 1947 der „Prozess gegen Carl Krauch u.a.“ vor dem am 8. August 1947 gebildeten Gerichtshof Nr. VI statt. Als Richter waren Curtis Grover Shake, James Morris, Paul Macarus Hebert und Clarence F. Merrell berufen. Seit Dezember 1946 arbeitete die Anklagevertretung, das Team von Josiah E. Dubois, Drexel A. Sprecher[1] und Emanuel Minskoff, an Recherchen zur Klageschrift gegen führende Manager der I.G. Farbenindustrie AG. Sie stützten sich dabei im Wesentlichen auf Dokumentensammlungen US-amerikanischer Ministerien und Geheimdienste und die umfangreichen Aussagen und Ausarbeitungen, die die I.G.-Vorstandsmitglieder Hermann Schmitz, Georg von Schnitzler und Max Ilgner im Sommer 1945 dem Untersuchungsteam Bernard Bernsteins zu Protokoll gegeben hatten. Aus diesen versuchten die insgesamt zwölf Anwälte der Anklagebehörde die schwierige Aufgabe zu bewältigen, Führungskräften der I.G. Farben individuelle Schuld nachzuweisen: Zahlreiche Dokumente waren rechtzeitig beiseite geschafft worden, „zu viele Zeugenaussagen waren unbeeidet, zu viele Schriftsätze undatiert“[2]. Die Klageschrift vom 8. Mai 1947 bezichtigte schließlich 24 Manager der I.G. Farben, sich eines oder mehrerer der folgenden Verbrechen schuldig gemacht zu haben:
1. Planung, Vorbereitung, Beginn und Führung von Angriffskriegen
2. Plünderung und Raub in den annektierten und besetzten Ländern
3. Teilnahme am Sklavenarbeitsprogramm und an der Genozidpolitik der NS-Diktatur
4. Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen
5. Planung zur Verschwörung gegen den Frieden
Die Anklagepunkte eins, drei und fünf waren ein Novum in der Rechtsgeschichte: sie bezogen sich auf Tatbestände, die mit den Nürnberger Prozessen das erste Mal vor Gericht verhandelt wurden. Angeklagt waren neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Hauptangeklagten Carl Krauch seine Vorstandskollegen Otto Ambros, Max Brüggemann, Ernst Bürgin, Heinrich Bütefisch, Fritz Gajewski, Paul Häfliger, Heinrich Hörlein, Max Ilgner, Friedrich Jähne, Hans Kühne, August von Knieriem, Carl Ludwig Lautenschläger, Wilhelm R. Mann, Heinrich Oster, Hermann Schmitz, Christian Schneider, Georg von Schnitzler, Fritz ter Meer und Carl Wurster, die beiden Direktoren Walther Dürrfeld und Heinrich Gattineau und die beiden leitenden Angestellten Erich von der Heyde und Hans Kugler. Das Verfahren gegen Chefjustitiar Max Brüggemann wurde kurz nach der Eröffnung der Hauptverhandlung eingestellt.
(SP)