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Erich von der Heyde (1900–unbekannt)

Erich von der Heyde. Fotoaufnahme aus der National Archives Collection of World War II War Crimes Records vom Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben'© National Archives, Washington, DC
Erich von der Heyde. Fotoaufnahme aus der National Archives Collection of World War II War Crimes Records vom Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben
© National Archives, Washington, DC

 a  Das Gericht urteilte im Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben: „Die Angeklagten Gattineau, von der Heyde und Kugler waren weder Mitglieder des Vorstands der I.G. noch des Technischen Ausschusses. Es ist kein belastendes Tatsachenmaterial vorhanden, durch das ihre Verbindung mit den in Anklagepunkt drei erhobenen Beschuldigungen in einer zur Feststellung ihrer Strafbarkeit ausreichenden Weise dargetan wird. Diese Angeklagten werden daher von allen Anklagen dieses Anklagepunktes freigesprochen.“

(Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 140.)

„An die Details der Berichte an Abwehr I […] vermag ich mich nicht mehr zu erinnern. Ich erinnere mich jedoch, dass sie allgemein wirtschaftlicher Natur waren, d.h. dass sie die Lage des betroffenen Landes – gelegentlich wohl auf Grundlage der politischen Situation – schilderten.“[1]

 

Erich von der Heyde kam am 1. Mai 1900 in Hongkong zur Welt. 1906 kam er nach Deutschland, wo er bis Mai 1918 die Schule in Bremen und Weimar besuchte. Anschließend leistete er Wehrdienst bis Ende des Ersten Weltkriegs und studierte danach fünf Jahre lang Agrarwissenschaft an der Technischen Hochschule München. 1925 erhielt Erich von der Heyde eine Anstellung bei einer Hagelversicherung, ab 1926 arbeitete er in der landwirtschaftlichen Abteilung der I.G. Farben in Ludwigshafen. 1934 trat er dem Reitersturm der SS bei, aus dem er 1936 als Hauptscharführer wieder austrat. Seine SS-Mitgliedschaft blieb dabei bestehen.

 

1936 wurde Erich von der Heyde Referent für Stickstoff und Agrarwirtschaft in der Wirtschaftspolitischen Abteilung der I.G. (WIPO) in Berlin, ab Mitte 1938 war er außerdem Abwehrbeauftragter des Büros „NW 7“. Zu seinen Aufgaben gehörten dabei Spionageabwehr und Ahndung von Verletzungen der Schweigepflicht, außerdem leitete Erich von der Heyde allgemein interessant erscheinende Auslandsberichte I.G.-intern und an die Wehrmacht weiter. In dieser Eigenschaft wurde er ins Reichssicherheitshauptamt (RSHA) übernommen und bis 1940 zum Hauptscharführer (SS-Rang) befördert. 1937 war er in die NSDAP eingetreten. Im September 1940 wurde er zur Wehrmacht eingezogen, bis Kriegsende 1945 diente er bei der Wehrwirtschaftlichen Abteilung des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamts (später auch Wehrwirtschaftsstab). Im Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben wurde von der Heyde 1948 von der Anklage der Plünderung, des Raubs und des Massenmordes frei gesprochen  a . Der Anklagepunkt der Mitgliedschaft in der SS wurde nicht auf ihn angewendet, weil der SS-Reitersturm, dem er angehört hatte, nicht als verbrecherisch kategorisiert worden war.

 

Über Erich von der Heydes weiteres Leben in der Nachkriegszeit sowie sein Todesdatum ist der Redaktion nichts bekannt.

(SP)



Quelle

Erich von der Heyde, Eidesstattliche Erklärung, 1.5.1947, NI-6658. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, reel 017, Bl. 317–321.

 

Literatur

Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948.

[1] Erich von der Heyde, Eidesstattliche Erklärung, 1.5.1947, NI-6658. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, reel 017, Bl. 317–321, hier Bl. 317.