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Josef Windeck (1903–1977)

Der vormalige Lagerkapo von Auschwitz I und Lagerälteste des KZ Buna/Monowitz Josef Windeck auf einem Häftlingsfoto des Konzentrationslagers Auschwitz
'© Fritz Bauer Institut
Der vormalige Lagerkapo von Auschwitz I und Lagerälteste des KZ Buna/Monowitz Josef Windeck auf einem Häftlingsfoto des Konzentrationslagers Auschwitz
© Fritz Bauer Institut
Der wegen Mordes angeklagte und verurteilte Josef Windeck (sitzend) im Gerichtssaal während des 
'3. Frankfurter Auschwitz-Prozesses, 1966/67
'© Fritz Bauer Institut
Der wegen Mordes angeklagte und verurteilte Josef Windeck (sitzend) im Gerichtssaal während des
3. Frankfurter Auschwitz-Prozesses, 1966/67
© Fritz Bauer Institut

Josef Windeck wurde 1903 als Sohn eines Bauarbeiters in Rheydt geboren. Nach seiner Schulzeit in Mönchen-Gladbach arbeitete er ebenfalls als Bauarbeiter. In den folgenden Jahren wurde er mehrfach wegen Eigentumsdelikten verurteilt. Im Jahre 1936 wurde ihm vorgeworfen, seine Kollegen aufgefordert zu haben, die Arbeit auf der Baustelle niederzulegen. Er wurde verhaftet und als politischer Häftling im Konzentrationslager Esterwegen-Papenburg inhaftiert und anschließend von der SS in das Konzentrationslager Sachsenhausen verlegt, aus dem er im Sommer 1937 entlassen wurde. Im Oktober 1937 wurde Windeck neuerlich wegen Eigentumsdelikten zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe wurde er im März 1940 nicht entlassen, sondern in das Polizeigefängnis Düsseldorf und anschließend wieder in das KZ Sachsenhausen und von dort am 29. August 1940 in das Konzentrationslager Auschwitz verlegt. Er erhielt die Häftlingsnummer 3221.

 

Zunächst als Kapo mit schwarzem Winkel („Asozialer“) eingesetzt, stieg er nach kurzer Zeit zum Lagerkapo auf. Von April 1941 bis Frühjahr 1942 war er mit witterungsbedingten Unterbrechungen Kapo eines Arbeitskommandos beim Bau des Buna-Werks der I.G. Farben. Am 28. Oktober 1942 verlegte die SS ihn mit 600 Häftlingen nach Monowitz. Windeck kam in den Block 4, wo die Schreibstube untergebracht war, und avancierte zum Lagerältesten. Wie Aussagen ehemaliger Häftlinge bezeugen, misshandelte Windeck zahlreiche Häftlinge auf äußerst brutale, sadistische Weise. Politischen Häftlingen gelang es, Windeck der Korruption zu überführen und im Mai 1943 bei der SS seine Überstellung aus dem KZ Buna/Monowitz in das Stammlager zu erreichen. Windeck wurde später nach Birkenau verlegt, wo er bereits nach einigen Wochen wieder den Posten des Lagerkapos im Männerlager B II d erhielt. Im Spätsommer 1944 wurde er in das KZ Ohrdruf überstellt. Ende 1944 kam er schließlich in das KZ Buchenwald. Ende Dezember 1944 gelang ihm während des Rücktransports von Auschwitz in das Sudetenland in der Nähe von Bautzen die Flucht. Nach seiner erneuten Ergreifung musste er in einer Infanterieeinheit dienen und geriet bei Kriegsende in sowjetische Kriegsgefangenschaft. In der UdSSR wurde er, nach eigenen Angaben, „wegen seiner Tätigkeit in Auschwitz“ zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt.

 

1955 kehrte Windeck in die Bundesrepublik Deutschland zurück, wo er 1963 verhaftet wurde. Nach einem Jahr Untersuchungshaft erhielt er aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung. Im August 1966 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Windeck wegen Mordes an Mithäftlingen in 117 Fällen Anklage. Windeck wurde vom Landgericht Frankfurt am Main im Juni 1968 (3. Frankfurter Auschwitz-Prozess) „wegen Mordes in 2 Fällen zu lebenslangem Zuchthaus sowie wegen versuchten Mordes in 3 Fällen unter Anrechnung der Untersuchungshaft und der Zwangsarbeit in Russland zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt“[1]. Nach einem Jahr Haft erhielt Windeck im Juni 1969 aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung. Im Juli 1977 starb er in Mönchen-Gladbach.

(FS)



Quellen

Oberstaatsanwalt beim LG Frankfurt/Main, Strafsache 4 Js 430/66 gegen Grönke, Bonitz, Windeck, Anklageschrift vom 20.8.1966. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Frankfurt am Main, FAP-3, HA-1.

Urteil vom 14.6.1968 in der Strafsache gegen Heinrich Bernhard Bonitz und Josef Joachim Windeck, 4 Ks 1/67, LG Frankfurt am Main. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Frankfurt am Main, FAP-3, HA-1.

 

Literatur

Wagner, Bernd C.: IG Auschwitz. Zwangsarbeit und Vernichtung von Häftlingen des Lagers Monowitz 1941–1945. München: Saur 2000, S. 117–118.

[1] Urteil vom 14.6.1968 in der Strafsache gegen Heinrich Bernhard Bonitz und Josef Joachim Windeck, 4 Ks 1/67, LG Frankfurt am Main. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Frankfurt am Main, FAP-3, HA-1, S. 1a.