Glossar

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Jugendliche Zwangsarbeiter/innen

Angesichts des anhaltenden Arbeitskräftemangels in Deutschland wurden während des Krieges Kinder und Jugendliche aus Polen und der Sowjetunion vermehrt in der Landwirtschaft, später auch in der Industrie zur Arbeit herangezogen. Sie wurden offen diskriminiert und vom deutschen Jugendschutzgesetz ausgenommen. 1941 wurde gesetzlich festgelegt, dass polnische Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren den Arbeitsregeln für Erwachsene unterlagen. In den Deportationszügen aus dem Osten kamen jedoch häufig auch deutlich jüngere Kinder mit. Zwar gab es eine Anordnung des „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“, Fritz Sauckel, vom Januar 1944, die Kinderarbeit unter 12 Jahren verbot und 12–13-jährigen nur leichte Tätigkeiten, maximal vier Stunden täglich, erlaubte. Die Durchsetzung in der Praxis sah jedoch meist anders aus, und in der Landwirtschaft existierten nicht einmal diese theoretischen Beschränkungen. Die ausländischen Kinder und Jugendlichen waren vom Schulbesuch ausgeschlossen, ihre Löhne waren minimal. Nur baltische Kinder waren d en deutschen gleichgestellt und konnten sich auf deren Rechte berufen. Aus den anderen besetzten Ländern gelangten fast nie Jugendliche unter 16 Jahren zur Arbeit nach Deutschland.

 

Am Schlimmsten erging es jüdischen Kindern und Jugendlichen, die in Ghettos und Konzentrationslagern inhaftiert waren; in einigen Lagern mussten bereits Fünf- und Sechsjährige Zwangsarbeit leisten.

(SP)



Literatur

Hoffmann, Katharina: Zwangsarbeit in der Landwirtschaft. In: Ulrike Winkler (Hg.): Stiften gehen. NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte. Köln: PapyRossa 2000, S. 130–147.

Spoerer, Mark: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Stuttgart/München: DVA 2001.