Meister und Vorarbeiter der I.G. Farben im Kontakt mit den KZ-Häftlingen
(Heinz Frank, Zeugenvernehmung, 29.1.1953. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. II, Bl. 252R–256, hier Bl. 253R.)
(Wilhelm Baymanns, Zeugenvernehmung, 20.11.1952. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. I, Bl. 133–134, hier Bl. 133R.)
(Heinz Frank, Zeugenvernehmung, 29.1.1953. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. II, Bl. 252R–256, hier Bl. 252R.)
(Max Faust, Zeugenvernehmung, 4.12.1952. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. I, Bl. 164R–172R, hier Bl. 165.)
(Kurt Eisfeld, Zeugenvernehmung, 29.1.1953. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. II, Bl. 248R–252R, hier Bl. 251R. )
(Primo Levi: Ist das ein Mensch? Erinnerungen an Auschwitz. Frankfurt am Main: Fischer 1961, S. 127.)
(Norbert Wollheim, Zeugenvernehmung, 13.11.1947. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, Prot. (e), reel 005, Bd. 11, Bl. 3700–3718, hier Bl. 3707.)
(Benedikt Kautsky, Zeugenvernehmung, 29.1.1953. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. II, Bl. 257–264, hier S. 260.)
(Benedikt Kautsky, Zeugenvernehmung, 29.1.1953. HHStAW, Abt. 460, Nr. 1424 (Wollheim gegen IG Farben), Bd. II, Bl. 257–264, hier Bl. 264.)
„Ich habe des öfteren mit Dr. Faust und Dr. Dürrfeld darüber gesprochen und wir haben uns Gedanken gemacht darüber, woher der schnelle Verfall dieser Menschen herrührte. Wir kamen zu dem Schluss, dass das eine rein psychologische Angelegenheit sei. Wenn ein an körperliche Arbeit nicht gewöhnter Mensch verhaftet, in ein solches KZ eingeliefert wird, so mag bei vielen die seelische Belastung so ausschlagegebend gewesen sein, dass er sogar von einer leichten Erkrankung dahingerafft werden konnte.“[1]
Die leitenden Manager, Ingenieure, kaufmännischen Angestellten und Arbeiter der I.G. und der von der I.G. Auschwitz beauftragten in- und ausländischen Baufirmen hatten oft täglichen Kontakt zu den zur Arbeit gezwungenen Häftlingen des KZ Buna/Monowitz. Häufig waren sie den Häftlingen unmittelbar vorgesetzt und hatten die Arbeiten zu beaufsichtigen. Auch wenn ihnen der Kontakt zu KZ-Häftlingen offiziell untersagt war, musste eine Kontaktaufnahme keine Bestrafungen der Deutschen nach sich ziehen.
Die Aussagen von I.G.-Angestellten zur Situation der Häftlinge seitens früherer I.G.-Angestellter in den zwei hierfür bedeutsamen Nachkriegsprozessen (Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben, Wollheim-Prozess) stehen häufig in eklatantem Gegensatz zu den Aussagen der überlebenden Häftlinge. Die I.G.-Mitarbeiter gaben zunächst oft vor, über die Lebens- und Todesbedingungen der Häftlinge nicht informiert gewesen zu sein, weder den außergewöhnlich schlechten körperlichen Zustand der Häftlinge bemerkt
Dieser Eindruck änderte sich nur geringfügig, als die Bauarbeiten voranschritten, und ab Mitte 1943 Facharbeiterkommandos auch aus Häftlingen zusammengestellt wurden. Nun verstärkte sich der Kontakt zwischen Zivilisten und Häftlingen. Neue Regelungen zur Abschottung der Zivilisten von den Gefangenen wurden erlassen. So verfügte der für die Spionagebekämpfung zuständige Abwehrbeauftragte der I.G. Auschwitz, dass „die in den Büros eingesetzten Häftlinge und Kriegsgefangene so isoliert gesetzt werden, daß eine Benutzung des Telefons und sowie das Mithören von Telefongesprächen und sonstigen wichtigen dienstlichen Unterredungen ausgeschlossen ist“[5].
Ehemalige Häftlinge berichten von vereinzelten kleinen Hilfeleistungen „guter“ Zivilarbeiter, die Lebensmittel verschenkten. Gleichzeitig beschreiben sie Schläge, die ihnen mitnichten nur von SS-Leuten oder Häftlingsfunktionären zugefügt worden seien – Norbert Wollheim erwähnt Misshandlungen durch I.G. Angestellte.
(SP)