Glossar

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Hans Kühne (1880–1969)

 a  Das Gericht sprach Hans Kühne von dem Vorwurf der Plünderung frei, da „das Beweisergebnis nicht ausreichend [sei], um eine in voller Kenntnis der Tatumstände begangene, in zustimmendem Verhalten bestehende Handlung festzustellen, die weitgehend genug ist, um als strafbar angesehen zu werden und somit eine Verurteilung dieser drei Angeklagten zu rechtfertigen.“

(Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 98.)

Hans Kühne wurde am 3. Juni 1880 als Sohn des Karbid-Händlers Julius Kühne und seiner Frau Elisabeth (geb. Erich) in Magdeburg geboren. Er besuchte die Schule in Magdeburg und absolvierte anschließend eine Apothekerlehre, ehe er ab 1903 in Leipzig Chemie studierte. Nach dem Diplom trat er 1906 eine Stelle bei der Chemischen Fabrik Marienhütte in Langelsheim an, von wo er in den folgenden Jahren zunächst zur Chemischen Industrie AG Gelsenkirchen-Schalke, dann als Betriebsdirektor zur Chemischen Fabrik W. Feld in Höhningen wechselte. Zwischen April und September 1915 diente er als Soldat in Frankreich. 1916 trat er in die Anorganische Abteilung von Bayer in Leverkusen ein, wo er das sogenannte „Müller-Kühne-Verfahren“ zur Herstellung von Schwefelsäure entwickelte. 1920 erhielt er Prokura bei Bayer. 1921 wurde er zum stellvertretenden Direktor und Leiter der Anorganischen Abteilung ernannt, ein Jahr später mit einer Arbeit über die elektrolytische Darstellung von Hydrosulfit an der Universität Köln promoviert. Er heiratete Helene Bucerius, mit der er vier Kinder hatte.

 

1923 wurde Hans Kühne stellvertretendes Vorstandsmitglied von Bayer, drei Jahre später ordentliches Vorstandsmitglied der I.G. Farben, Mitglied des Arbeitsausschusses des Vorstands und Mitglied des Technischen Ausschusses und des Chemikalien-Ausschusses. 1933 übernahm er die Leitung des Werkes Leverkusen. 1938 erhielt er den Vorsitz des Südost-Ausschusses der Wirtschaftsgruppe Chemie. Darüber hinaus hielt er Aufsichts- und Verwaltungsratsämter in verschiedenen Firmen Süd- und Osteuropas.[1]

 

Anfang 1945 trat Kühne in den Ruhestand. 1947 wurde er von der US-Militärregierung verhaftet und im Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben angeklagt, aber 1948 freigesprochen.  a  Er erhielt eine Anstellung bei Bayer Elberfeld, wo Ulrich Haberland vielen ehemaligen I.G. Farben-Kollegen zu neuer Tätigkeit verhalf. Hans Kühne starb am 18. Februar 1969 in Lindau.

(SP)



Quellen

Hans Kühne, Lebenslauf, 11.3.1948, Doc. No. Kuehne 6. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, reel 071, Defense Exhibits (e) Kühne Nos. 1–93, Bl. 25–30.

Ernst Struss, Eidesstattliche Erklärung, 11.1.1947, NI-5022. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, reel 018, Bl. 48–49.

Ernst Struss, Eidesstattliche Erklärung, 15.2.1947, NI-5129. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, reel 018, Bl. 51–53.

 

Literatur

Heine, Jens Ulrich: Verstand & Schicksal. Die Männer der I.G. Farbenindustrie A.G. Weinheim: VCH Verlagsgesellschaft 1990.

Kühne, Hermann Hans: Elektrolytische Darstellung von Hydrosulfit. Dissertation, Universität Köln 1921.

Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948.

[1] Chemische Werke Aussig-Falkenau GmbH („Reichsgau Sudetenland“), Boc. Italiana del Litopone Mailand (Italien), Bosnische Elektrizitäts AG Jajce (Jugoslawien), A.G. Dynamit Nobel Bratislava (“Protektorat Slowakei“), Stickstoffwerke A.G. Maria Rast (Jugoslawien). Nach: Ernst Struss, Eidesstattliche Erklärung, 15.2.1947, NI-5129. Archiv des Fritz Bauer Instituts, Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, reel 018, Bl. 51–53, hier Bl. 51–52.