Heinrich Oster (1878–1954)
(Das Urteil im I.G.-Farben-Prozess. Der vollständige Wortlaut. Offenbach am Main: Bollwerk 1948, S. 104.)
Heinrich Oster kam am 9. Mai 1878 als Sohn des Oberstleutnants Heinrich Oster in Straßburg zur Welt. Nach dem Schulbesuch in Speyer diente er 1898 als Einjährig-Freiwilliger und nahm anschließend ein Chemiestudium an der Technischen Hochschule Berlin-Charlottenburg und der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin auf. Sein Diplom erhielt Heinrich Oster 1903. Zwei Jahre später schloss er seine Promotion mit einer Arbeit über Indophenie ab. Gleich darauf erhielt er eine Stelle bei Agfa in Berlin und arbeitet dort bis 1914. Im Ersten Weltkrieg war er Soldat, wurde nach wenigen Wochen verwundet und verlor sein linkes Auge; anschließend war er im Stab des Befehlshabers der Deutschen Truppen im Elsass tätig. 1917 war Oster als Kriegsamtskommissar des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes zur BASF abkommandiert, und ein Jahr später wurde er nach Leuna entsandt.
Bei der BASF wurde Oster 1918 als stellvertretender Direktor eingestellt. 1921 wurde er Vorstandsmitglied der BASF, 1926 stellvertretendes Vorstandsmitglied der I.G. Farben. Dort war er Mitglied des Arbeitsausschusses der Vorstands, Geschäftsführer des Stickstoff-Syndikats und Mitglied der Unterkommission Düngemittel und Sprengstoffe. 1931 wurde Heinrich Oster schließlich zum ordentlichen Vorstandsmitglied ernannt. Zwischen 1935 und 1939 war er förderndes Mitglied der SS. 1937 war er Mitglied des Kaufmännischen Ausschusses, 1939 wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse verliehen, ein Jahr später trat er der NSDAP bei.
1946 verhaftete ihn die U.S.-Militärregierung. Im Nürnberger Prozess gegen I.G. Farben wurde er 1948 wegen „Plünderung und Raubs“ zu zwei Jahren Haft verurteilt.
(SP)