Lagerbordell
(Fritz Kleinmann: Überleben im KZ. In: Reinhold Gärtner / Fritz Kleinmann (Hg.): Doch der Hund will nicht krepieren… Tagebuchnotizen aus Auschwitz. Thaur: Kulturverlag 1995, S. 34–114, hier S. 88–89.)
(Robert Waitz: Auschwitz III, Monowitz. In: Leon Poliakov / Josef Wulf (Hg.): Das Dritte Reich und die Juden. Berlin: Arani 1955, S. 267–272, hier S. 272.)
(Primo Levi: Ist das ein Mensch? Erinnerungen an Auschwitz. Frankfurt am Main: Fischer 1961, S. 84.)
Neben der Einführung von Prämienscheinen hatte die I.G. Gefallen an der Idee eines Lagerbordells
Es bestand aus einer durch einen Stacheldrahtzaun abgetrennten Baracke auf dem Lagergelände, in der in der Regel 10 bis 20 weibliche Häftlinge (vor allem Polinnen) zur Prostitution gezwungen wurden. Das Lagerbordell war drei Abende in der Woche geöffnet; in dieser Zeit „folgen sich die Liebhaber im Abstand von 20 Minuten nach einem vorher festgelegten Stundenplan, und ein arischer Arzt steht mit einer Kabine für Vorbeugungsmaßnahmen zur Verfügung“[2]. Zum Lagerbordell hatten Häftlinge höchstens einmal in der Woche Zugang. Sie mussten den Gegenwert von zwei Reichsmark für diese „Dienstleistung“ bezahlen, wovon einen Teil die zwangsprostituierten Frauen und einen Teil die Aufseherin des Bordells erhielt; der verbleibende Betrag gingen an das SS‑Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt. Diese „Vergünstigung“ kam nach Aussage des Monowitz-Überlebenden Robert Waitz nur einer ausgewählten Gruppe von Funktionshäftlingen zu Gute.
Für Juden waren keine Bordellbesuche vorgesehen, weil dies gegen die NS-Gesetze zur sogenannten „Rassenschande“, dem Verbot des Geschlechtsverkehrs zwischen Juden und Nicht-Juden, verstoßen hätte. Davon abgesehen waren die meisten jüdischen Häftlinge viel zu entkräftet, um an sexuelle Bedürfnisse zu denken. Entsprechend führte die Eröffnung des Lagerbordells auch nicht zu einer nennenswerten Steigerung der Arbeitsleistung der Häftlinge.
Die Zwangsprostituierten wurden in unregelmäßigen Abständen ausgewechselt
(SP)