Glossar

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Otto Küster (1907–1989)

Otto Küster, 1907 in Stuttgart geboren, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, München und Berlin. Bis 1932 als Hilfsrichter tätig, wurde er wegen seiner regimekritischen Haltung 1933 aus dem Richteramt entlassen. Seit 1935 arbeitete er als Rechtsanwalt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Küster von 1945 bis 1954 Staatsbeauftragter für die Wiedergutmachung im Justizministerium Württemberg-Baden bzw. ab 1952 im Bundesland Baden-Württemberg. 1948 gehörte er dem in Herrenchiemsee beratenden Verfassungskonvent an, der das Grundgesetz vorbereitete. 1952 war er neben Franz Böhm bei den Haager Verhandlungen mit der Conference on Jewish Material Claims against Germany stellvertretender Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation (Wiedergutmachungsabkommen mit Israel). Küster hatte maßgeblichen Einfluss auf die Wiedergutmachungsgesetze Baden-Württembergs und war am Entwurf zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beteiligt. Der engagierte Jurist prägte den Begriff des „gewissenhaften Schuldners“ und fand als „Vorkämpfer der individuellen Rückerstattung und Entschädigung“ hohe Anerkennung. Sein Plädoyer in Sachen Norbert Wollheim gegen I.G. Farben i.L. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main im März 1955 ist ein bleibendes Zeugnis für die Übernahme der Verantwortung, die Deutsche und der deutsche Staat für die NS-Verbrechen und ihre Folgen tragen sollten. Otto Küster starb 1989.

(WR)