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Nationalverfolgte

Der Begriff der „Nationalverfolgten“ ist eine Erfindung der jungen Bundesrepublik, die dafür sorgte, dass die Verfolgung der meisten nicht-jüdischen Ausländer rechtlich nicht als nationalsozialistisches Unrecht, sondern als Kriegshandlung angesehen wurde, für die es völkerrechtlich keine individuelle Entschädigung gibt. Nicht-jüdische Verfolgte aus Frankreich, Holland, Polen, Jugoslawien etc. wurden in den allermeisten Fällen nicht als politisch Verfolgte, sondern als „Nationalverfolgte“ eingestuft und konnten deshalb in der Regel keine Zahlungen nach den Entschädigungsgesetzen der BRD beanspruchen.